Drei Spaziergänger lösen Großalarm an der Müngstener Brücke aus
Drei Personen am Sonntagmittag unberechtigt in der Nähe der Müngstener Brücke gesichtet
Am Sonntag, dem 8. März, kurz nach Mittag, wurden drei Personen dabei beobachtet, wie sie sich widerrechtlich in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Ihre Anwesenheit führte zu einer vorübergehenden Sperrung der Bahnstrecke zwischen 12:09 Uhr und 12:50 Uhr. Rettungskräfte eilten nach mehreren Notrufen von Augenzeugen gegen 12:05 Uhr zum Einsatzort.
Die Gruppe – zwei Erwachsene und ein Kind – hatte das abgesperrte Gleisgelände betreten. Auf Nachfrage gaben die Erwachsenen an, ihre Navigations-App habe sie über die Brücke geführt. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass deutlich sichtbare Verbotszeichen vorhanden seien und diese unbedingt zu beachten seien.
Der Vorfall löste einen Großaufgebot aus: Neben der Bundespolizei waren auch die Polizei Wuppertal sowie Feuerwehrkräfte aus Solingen und Remscheid im Einsatz. Die Feuerwehr Solingen bezifferte ihre Einsatzkosten später auf etwa 656 Euro.
Gegen die beiden Erwachsenen leitete die Bundespolizei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Zudem wurden polizeiliche Einsatzkosten in Höhe von 99,60 Euro festgehalten. Die Polizei Wuppertal erhob hingegen Gebühren von 118,50 Euro pro Schuldner; der Fall befindet sich mittlerweile in der Anhörungsphase.
Die Stadt Solingen hat bereits einen formellen Kostenbescheid nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) Nordrhein-Westfalen erlassen. Die Stadt Remscheid prüft noch, ob sie ihre Auslagen erstattet verlangen wird – eine Entscheidung steht derzeit noch aus.
Der Zwischenfall verursachte eine 41-minütige Zugunterbrechung und führte zu erheblichen Kosten für die Einsatzkräfte. Die Behörden wiesen erneut auf die Gefahren und rechtlichen Konsequenzen von unbefugtem Betreten von Bahnanlagen hin. Das Verfahren läuft noch; weitere Anklagen und finanzielle Forderungen bleiben möglich.






