Drei Einsprüche gegen Stadtratswahl in NRW – doch die Stadtverwaltung winkt ab
Tobias LehmannDrei Einsprüche gegen Stadtratswahl in NRW – doch die Stadtverwaltung winkt ab
Gegen das jüngste Ergebnis der Stadtratswahl in Nordrhein-Westfalen sind drei Einsprüche eingelegt worden. Die Beschwerden richteten sich vor allem gegen die Methode zur Berechnung der Sitzverteilung. Die Stadtverwaltung hat sie jedoch bereits als rechtlich unbegründet zurückgewiesen.
Der neu gebildete Wahlprüfungsausschuss wird nun mit der Prüfung beginnen, bevor der Rat eine endgültige Entscheidung trifft. Nach dem nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz können Wähler oder Parteien Wahlergebnisse innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe anfechten. In diesem Fall kamen die Einsprüche von den Wahlausschuss-Mitgliedern Michael Kirbach und Anissa Saysay sowie vom Sprecher des AfD-Stadtverbandes, Bodo Gilz. Ihr Hauptkritikpunkt war das mathematische Verfahren hinter der Sitzverteilung, das ihrer Meinung nach neu bewertet werden müsse.
Die Stadtverwaltung prüfte die Vorwürfe, erklärte sie jedoch für unhaltbar. Beamte begründeten dies damit, dass sich die Einsprüche auf falsche Rechtsargumente stützten, darunter Verweise auf Satzungsbestimmungen des Rates, die hier nicht anwendbar seien. Trotz dieser Ablehnung läuft das Verfahren wie geplant weiter.
Der Wahlprüfungsausschuss wird die Einsprüche nach der konstituierenden Sitzung des Rates einer ersten Prüfung unterziehen. Nach dieser Bewertung entscheidet der neu gewählte Rat, ob die Beschwerden aufrechterhalten oder abgewiesen werden. Der Prüfprozess beginnt nach der ersten offiziellen Ratssitzung. Werden die Einsprüche letztlich abgelehnt, bleibt die aktuelle Sitzverteilung bestehen. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, ob Änderungen am Wahlergebnis vorgenommen werden.






