Bistum Münster reformiert Kita-Trägerschaft bis 2027 grundlegend
Das Bistum Münster reformiert die Unterstützung seiner 660 Kindertageseinrichtungen grundlegend. Eine neue Struktur soll das bisherige System ablösen, um die langfristige Finanzierung zu sichern und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Änderungen werden notwendig, da die Landesförderrichtlinien nach dem Kinderbildungsgesetz (KibiZ) Anpassungen erfordern.
Bis 2027 übernehmen drei regionale gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbHs) die Trägerschaft. Diese decken sieben Regionen ab: Niederrhein, Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Münster, Steinfurt und Warendorf. Zudem entsteht eine übergeordnete gGmbH, die flexibel auf politische, gesellschaftliche und finanzielle Entwicklungen reagieren kann.
Im Haushalt des Bistums für 2026 sind 39,5 Millionen Euro für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Aktuell arbeiten rund 10.600 pädagogische Fachkräfte und 840 Hauswirtschaftskräfte in den Einrichtungen. Jede Pfarrei muss dem Übergang zustimmen und sich der neuen gGmbH-Struktur anschließen.
In Gesprächen mit lokalen Verantwortlichen werden rechtliche, finanzielle, personelle und strukturelle Fragen geklärt. Zwar bleiben die Pfarreien eng mit ihren Kindertageseinrichtungen verbunden, doch entfällt für sie künftig ein Großteil der Verwaltungsaufgaben.
Ziel der Umstrukturierung ist eine stabile Finanzierung und effizientes Management der Kindertageseinrichtungen. Die Pfarreien behalten zwar die Verbindung zu ihren Einrichtungen, übergeben aber die operativen Aufgaben an die gGmbHs. Das Bistum erwartet, dass die Reform mehr Spielraum schafft, um auf künftige Herausforderungen zu reagieren.






