Bielefelder Paar entgeht 240-Euro-Betrug bei britischer ETA-Beantragung
Anton GüntherBielefelder Paar entgeht 240-Euro-Betrug bei britischer ETA-Beantragung
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Verlust von 240 Euro, nachdem es versucht hatte, eine britische elektronische Einreiseerlaubnis (ETA) über eine gefälschte Website zu beantragen. Am 13. März 2026 erstatteten sie Anzeige bei der Polizei und machten damit auf die wachsende Gefahr von Online-Betrug aufmerksam, der gezielt Reisende ins Visier nimmt.
Das Paar suchte online nach dem Antragsformular für die ETA und gab seine persönlichen Daten – einschließlich der Kreditkarteninformationen – auf einer scheinbar offiziellen Seite ein. Als auf der Zahlungsseite plötzlich ein Betrag von 240 Euro angezeigt wurde – statt der tatsächlichen Gebühr von 18,50 Euro pro Person – wurden sie misstrauisch.
Sie brachen die Transaktion sofort ab und ließen ihre Karte von der Bank sperren. Die Behörden bestätigten später, dass alle ETA-Anträge ausschließlich über das offizielle Portal der britischen Regierung unter www.gov.uk/eta gestellt werden müssen. Betrügerische Websites ahmen oft seriöse Angebote nach, um Geld und Daten zu stehlen.
Polizeibehörden in Regionen wie dem Kreis Mettmann, Bottrop und Nordrhein-Westfalen haben bereits vor ähnlichen Betrugsfällen gewarnt. Die Verbraucherzentrale bietet zudem Tipps an, wie man gefälschte Seiten erkennt, unter www.verbraucherzentrale.de.
Der Vorfall unterstreicht, wie wichtig es ist, Websites vor der Eingabe sensibler Daten genau zu prüfen. Offizielle ETA-Anträge kosten 18,50 Euro pro Person und können nur über die dafür vorgesehene Plattform der britischen Regierung bearbeitet werden. Reisende werden aufgefordert, URLs sorgfältig zu kontrollieren und sich bei vertrauenswürdigen Quellen wie der Verbraucherzentrale zu informieren.






