BGH kippt Millionen-Schiedsspruch gegen Slowakei zugunsten Achmeas
Ein langjähriger Rechtsstreit zwischen Achmea und der Slowakischen Republik hat eine neue Wendung genommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich einen Schiedsspruch zugunsten des niederländischen Versicherers für ungültig erklärt. Diese Entscheidung folgt auf jahrelange juristische Auseinandersetzungen über Investitionsschutzabkommen.
2008 leitete Achmea ein Schiedsverfahren gegen die Slowakische Republik ein, gestützt auf ein Investitionsschutzabkommen von 1991 zwischen der Tschechoslowakei und den Niederlanden. Das Schiedsgericht verurteilte die Slowakei 2012 zur Zahlung von 22,1 Millionen Euro Schadensersatz an Achmea. Die Kanzlei Hogan Lovells, die die Slowakei vertrat, focht den Schiedsspruch später vor deutschen Gerichten an, um ihn aufheben zu lassen.
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Schiedsklausel im Abkommen von 1991 unwirksam sei. Damit wurde der ursprüngliche Schiedsspruch zugunsten Achmeas aufgehoben. Hogan Lovells hatte die Slowakische Republik während des gesamten Verfahrens beraten, das sich auf die Durchsetzbarkeit von Schiedsklauseln in bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten konzentrierte.
In anderen Entwicklungen wurde Hubertus Kolster für eine weitere vierjährige Amtszeit als Managing Partner von CMS Deutschland wiedergewählt. Seine Wiederwahl wurde auf der jährlichen Partnerversammlung am 10. November 2018 in Bonn bestätigt. Unterdessen ist Florian Kutzbach als Partner in die deutsche Finanzrechtspraxis von Watson Farley & Williams gewechselt, nachdem er zuvor als Counsel bei Clifford Chance in Frankfurt tätig war.
Mit dem Urteil des BGH wird die Schiedsklausel für ungültig erklärt und der Schadensersatz in Höhe von 22,1 Millionen Euro aufgehoben. Diese Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für Streitigkeiten auf Grundlage ähnlicher Abkommen innerhalb der EU. Die Slowakische Republik muss die ursprünglich zugesprochenen Schadensersatzzahlungen nun nicht leisten.
