23 May 2026, 10:08

Betrüger erpressen Balkon-Solarbesitzer mit gefälschten Bußgeldforderungen

Strafzahlung für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrüger erpressen Balkon-Solarbesitzer mit gefälschten Bußgeldforderungen

Besitzer kleiner Balkon-Solaranlagen in Deutschland erhalten betrügerische Schreiben mit Forderungsbescheiden

Betrüger verschicken derzeit gefälschte Schreiben an Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen und verlangen unter Vortäuschung falscher Tatsachen die Zahlung von Bußgeldern. Die Masche nutzt Verunsicherung über die Meldepflicht für Solaranlagen aus. Behörden warnen nun vor den betrügerischen Praktiken, um weitere Opfer zu verhindern.

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Wie die Bundesnetzagentur bestätigt, erhalten Betreiber solcher Anlagen gefälschte Schreiben, in denen behauptet wird, sie hätten ihre Balkon-PV-Module nicht im Marktstammdatenregister angemeldet. Darin wird ein „Bußgeld“ in Höhe von 41,60 Euro gefordert – bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen drohe eine Strafe von 208 Euro.

Die betrügerischen Schreiben fordern die Empfänger zudem auf, einen jährlichen EEG-Bericht (Erneuerbare-Energien-Gesetz) einzureichen – eine Pflicht, die tatsächlich besteht: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen Anlagenbetreiber jährlich Zählerstände melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Doch die Fälschungen enthalten klare Warnsignale: falsche Absenderadressen, Telefonnummern und E-Mail-Angaben, die nicht zur Bundesnetzagentur gehören.

Die Behörde rät dringend, die Zahlungsaufforderungen ignorieren und stattdessen Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Eine korrekte Anmeldung von Balkon-Solaranlagen muss zwar innerhalb eines Monats nach Installation erfolgen, doch echte Mahnungen oder Bußgeldbescheide werden niemals unaufgefordert per Post verschickt.

Die Betrüger nutzen die Unsicherheit vieler Anlagenbesitzer über die gesetzlichen Vorschriften aus. Die Bundesnetzagentur betont: Offizielle Schreiben sehen anders aus. Bei Verdacht auf eine Fälschung sollten Empfänger die Angaben direkt bei der Behörde überprüfen.

Quelle