12 April 2026, 06:09

AfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag gegen Richter verzögert Parteiausschlussverfahren

Roter Stempel mit der Aufschrift "Deutsches Reich" auf schwarzem Hintergrund.

AfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag gegen Richter verzögert Parteiausschlussverfahren

In dem laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den Wuppertaler AfD-Mitglied Tim Schramm ist ein Antrag auf Befangenheit des zuständigen Richters eingereicht worden. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen stellte den Antrag am 26. September und begründete ihn mit Bedenken hinsichtlich einer möglichen Voreingenommenheit des Gerichts. Schramm, der weiterhin in der Kommunalpolitik aktiv ist, weist jede Schuld von sich.

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Das Ausschlussverfahren gegen Schramm war bereits im Juli eingeleitet worden, doch er setzte seine politische Karriere fort und wurde sogar in den Wuppertaler Stadtrat gewählt. Kritiker werfen ihm vor, sein militärischer Einsatz in der Ukraine gegen Russland belege eine parteiische Haltung – ein Vorwurf, den er zurückweist. Seine örtliche AfD-Gliederung steht weiterhin fest hinter ihm.

Doch nicht nur Schramm selbst steht in der Kritik: Auch Richter Hartmut Beucker, der den Fall leitet, gerät wegen möglicher Befangenheit unter Druck. Beucker war an Schrammms Aufnahmeverfahren in die Partei beteiligt und pflegt selbst enge Verbindungen zur AfD. Wie Schramm gehört er der AfD-Fraktion an, ebenso wie der Landtagsabgeordnete Sven Tritschler, der ein enges Verhältnis zu Schramm unterhält. Der Antrag argumentiert, dass diese Verflechtungen ein unvermeidbares Risiko für Voreingenommenheit bergen.

Der Landesvorstand betont in seiner Eingabe, dass die Gründe für die Ablehnung des Richters substanzielle Bedeutung hätten und nicht einfach vom Tisch gewischt werden könnten. Die Situation untergrabe das Vertrauen in ein faires Verfahren angesichts der Überschneidungen in den politischen Zugehörigkeiten.

Nun muss der Parteigerichtshof über den Befangenheitsantrag entscheiden, was das Ausschlussverfahren weiter verzögern könnte. Schrammms politische Zukunft in Wuppertal bleibt ungewiss, auch wenn seine lokale Unterstützung weiterhin ungebrochen scheint. Die Entscheidung wird zeigen, ob der Fall unter einem anderen Richter weiterverhandelt wird oder in der bisherigen Besetzung fortgeführt wird.

Quelle