31 May 2026, 20:08

5G-Frequenzen: Deutschland startet Versteigerung nach Gerichtsurteil komplett neu

Bundesnetzagentur: Neustart des 5G-Verfahrens mit zwei Handlungsoptionen

5G-Frequenzen: Deutschland startet Versteigerung nach Gerichtsurteil komplett neu

Versteigerung der 5G-Frequenzen in Deutschland soll nach gerichtlicher Aufhebung der Regeln von 2019 neu starten

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das die Vergabebedingungen aus dem Jahr 2019 für rechtswidrig erklärte, wird das Verfahren zur Versteigerung der 5G-Frequenzen in Deutschland neu aufgesetzt. Das Gericht stellte fest, dass das Bundesverkehrsministerium unzulässig Einfluss auf die ursprünglichen Auflagen genommen hatte. Nun muss die Bundesnetzagentur das Zuteilungsverfahren erneut eröffnen, um Rechtmäßigkeit und Fairness zu gewährleisten.

Auslöser war die Feststellung des Gerichts, dass das Ministerium unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer bei der Ausarbeitung der Versteigerungsregeln von 2019 unzulässig eingegriffen hatte. Als Konsequenz hat die Bundesnetzagentur nun eine öffentliche Anhörung gestartet, um Stellungnahmen zur weiteren Vorgehensweise einzuholen. Beteiligte haben bis zum 12. Januar 2026 Zeit, ihre Positionen einzubringen.

An die Netzbetreiber wurde ein Fragebogen verschickt, der zentrale Themen wie Frequenzvergabe, Wettbewerbsbedingungen, Nutzungsauflagen und Versorgungsverpflichtungen abdeckt. Ziel der Behörde ist es, alle relevanten Fakten zu sammeln, bevor die Präsidialkammer eine endgültige Entscheidung trifft. Das Verfahren muss objektiv, transparent und diskriminierungsfrei ablaufen.

Zur Diskussion stehen zwei Hauptoptionen: Entweder werden die bestehenden Bedingungen angepasst, ohne eine neue Versteigerung durchzuführen, oder es kommt zu einer vollständigen Neuvergabe mit frischen Zuteilungen. Eine Anhörung der betroffenen Parteien beginnt heute, um diese Möglichkeiten zu erörtern. Bis eine endgültige Regelung in Kraft tritt, bleiben die aktuellen 5G-Frequenzzuteilungen vorerst bestehen.

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Das Ergebnis dieser Konsultation wird die Zukunft des deutschen 5G-Netzes prägen. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wird darüber bestimmen, ob die Betreiber mit geänderten Auflagen konfrontiert werden oder ein komplett neues Vergabeverfahren durchlaufen müssen. Bis auf Weiteres gelten die bestehenden Frequenzzuteilungen, während die Prüfung andauert.

Quelle